sich selber gehören

sich selber lieben dürfen

Souveränität

Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté, aus mittellat. superanus, „darüber befindlich, überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab.

Mission Statement

Im Glauben, dass liebende Menschen, die Respekt, eine natürliche Achtung vor dem Individuum, haben nötig sind, um die Menschheit zusammenarbeiten zu lassen, um das Überleben der eigenen Art zu gewährleisten, um so die auf Erden inkarnierten Seelen bei ihrer Mission zu unterstützen, ist es nötig, Liebe in den Menschen zu erwecken, sie Liebe erkennen lassen zu können und ihnen Methoden an die Hand zu geben, diese Liebe wachsen zu lassen. Aus dieser Liebe kommt dann die ganz natürliche Kraft sich allen Gegebenheiten zu stellen und mit ihnen in korrekter Weise umzugehen, zum Wohle aller beteiligten Individuen.

liebe

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